AGB

Unser Ferienhaus wurde mit großer Hingabe und Feingefühl denkmalschutzgerecht und ökologisch restauriert und liebevoll eingerichtet. Vieles an unserem Haus ist in Eigenleistung und mit viel Herzblut entstanden. Alle Einbauten wurden nach eigenen Entwürfen maßgefertigt. Ein umsichtiger und respektvoller Umgang mit dem Haus und dessen Einrichtung ist die Voraussetzung einer langfristigen Werterhaltung und demzufolge Zufriedenheit unserer Gäste.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind erstellt worden, um eine klare Mietvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter zu gewährleisten. Die Mietbedingungen sind in Anlehnung an die üblichen Mietbedingungen erstellt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur mietweisen Überlassung des Ferienhauses AUSZEIT in Monschau

§ 1  Geltung der AGB

  • Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen/-häusern zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen desselben erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
  • Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.


§ 2 Beherbergungsvertrag

  • Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Mieters schriftlich per Briefpost oder E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
  • Vertragspartner sind der Vermieter und der Mieter. Hat ein Dritter für den Mieter bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Mieter hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.


§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Personenanzahl

  • Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Mieter gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
  • Die Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Internet) sind im Mietpreis enthalten. Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

Das Ferienhaus steht maximal 6 Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Preis für die Überlassung des Ferienhauses erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Vermieter allgemein berechneten Preis. Der Mieter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 4-fachen Übernachtungsgrundpreis, in Höhe von 100,00 Euro pro untergebrachte Person, berechnet. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Die Zahlung des Gesamtmietpreises erfolgt spätestens bis 2 Wochen vor Reisebeginn. Sie erfolgt per Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto. Werden diese Fristen nicht eingehalten, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall treten die vorgegebenen Stornobedingungen gemäß § 7 in Kraft.


§4 Allgemeine Rechte und Pflichten

Pflichten des Mieters / Hausordnung

Das Mietobjekt wird dem Mieter im sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte oder grob fahrlässige Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig.

Während der vereinbarten Mietzeit übernimmt der Mieter die Verantwortung für das angemietete Objekt. Sämtliche Türen sind beim Verlassen zu verschließen und die Schlüssel mitzuführen. Entstehen im Haus Schäden, die durch die Gäste verursacht werden, kommt der Mieter dafür auf; der Mieter haftet für alle ihn begleitenden Personen.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Tonnen im Keller zu entsorgen, Geschirr ist sauber, abgewaschen und trocken in den dafür vorgesehenen Schränken zu lagern. Küchenbereich und Aufenthaltsraum sind besenrein zu hinterlassen.

Jegliche Art von Partys, deren Geräuschemissionen über das übliche Maß hinausgehen, sind nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Junggesellenabschiede und vergleichbare Veranstaltungen. Die Hausordnung liegt im Haus aus und ist zu beachten.

Pflichten des Vermieters

Das Ferienhaus wird bei der Anreise vom Vermieter in ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand übergeben. Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden aus unerlaubter Handlung und / oder unsachgemäßer Handhabung oder Nutzung der Wohnung und des Inventars sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.


§5 Ausstattung

Das Haus enthält zwei Badezimmer (1. Bad im EG mit Dusche und WC, 2. Bad im DG mit Regendusche und Waschkommode) und ein separates WC im 1.OG. Es verfügt über 3 Schlafräume mit Doppelbetten, eine offene Wohnküche mit Vollausstattung (Geschirr, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Pfannen/Töpfe etc.), Mikrowelle, Spülmaschine, Induktionsherd, Kühlschrank mit Gefrierfach und Ofen. Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher sind im Preis inbegriffen. Im Keller des Hauses steht eine Waschmaschine zur freien Verfügung.


§6 Haustiere / Insekten

Haustiere dürfen leider nicht mitgebracht werden. Für das evtl. Vorkommen von Insekten oder Tieren in oder um das Haus herum kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.


§7 Rücktritt vom Vertrag / Stornierung

a) Ein Rücktritt des Mieters von dem Beherbergungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, oder reist der Mieter später an und/oder früher ab als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter den vollen vereinbarten Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn er die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

b) Der Mieter kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag lediglich dann zurücktreten, wenn zwischen ihm und dem Vermieter ein solches Rücktrittsrecht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ein solches Rücktrittsrecht des Mieters erlischt dann, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Stichtag schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn, es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.

c) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten.

d) Stornierung: Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Mieter zur kostenfreien Stornierung bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit berechtigt. Die Kosten bei kurzfristigeren Stornierungen betragen:

  • Stornierung zwischen 13 bis 7 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50% des Mietpreises
  • Stornierung zwischen 6 bis 1 Tag vor Beginn der Mietzeit: 80% des Mietpreises
  • Stornierung am Anreisetag: 100% des Mietpreises

e) Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter ausgeübt werden, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.

f) Für Buchungen über Buchungsplattformen im Internet gelten die dort hinterlegten Stornierungsbedingungen.

g) Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

h) Sofern ein Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

i) Ferner sind Mieter und Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund für den Vermieter liegt vor, wenn

  • das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Mieters oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde
  • das Haus zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
  • der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist und
  • das Haus und/oder Inventar vorsätzlich durch die Mieter zerstört oder beschädigt wird. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Der Mieter hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß zu ersetzen.

j) Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.


§8 Haftung

  • Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  • Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter im Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt.
  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus und/oder am Inventar dessen schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Mieter empfohlen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
  • Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Einbrüchen oder Diebstahl.
  • Der Vermieter haftet nicht für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, wie durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetter, Überschwemmung, Brand etc. Ebenso haftet der Vermieter nicht bei Eintritt unvorhersehbarer bzw. unvermeidbarer äußerer Umstände, wie z.B. behördliche Anordnungen, Baustellen Dritter oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.
  • Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die auf öffentlichen Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge und deren Inhalt. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
  • Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten, es sei denn, der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.


§9 Anreise / Schlüsselübergabe / Abreise

Anreise: Das Ferienhaus steht dem Mieter am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezugsfertig zur Verfügung. Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter möglich. Die Anreise sollte bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab mit dem Vermieter vereinbart.

Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vorheriger zeitlicher Abstimmung mit dem Vermieter persönlich. Bei späten Anreisen werden dem Mieter zum eigenständigen Check-In die Schlüssel in einer Schlüsselbox hinterlegt. Die Schlüsselbox befindet sich direkt an der Haustür des Ferienhauses, der Zahlencode zur Öffnung des Zahlenschlosses wird dem Mieter ein paar Tage vor Anreise mitgeteilt.

Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 2 Haustürschlüssel. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel haftet der Mieter für sämtliche sich aus dem Verlust ergebenden Schäden. Der Verlust eines Schlüssels wird, unbeschadet weiterer möglicher Schadenersatzansprüche, mit EUR 100,00 berechnet.

Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis spätestens 10.00 Uhr freizugeben. Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter und gegen Aufpreis möglich. Ausnahme: Fällt der Abreisetag auf einen SONNTAG, kann der Mieter (nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter) das Mietobjekt bis abends 18:00 Uhr ohne Aufpreis nutzen.


§10 Datenschutz

Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit zur ordnungsgemäßen Organisation des Betriebes des Ferienhauses erforderlich erhoben. Hierzu zählen Name des Mieters, seine Anschrift, sowie seine Kontaktdaten. Im Übrigen werden die einschlägigen Vorschriften der DSGVO berücksichtigt.


§ 11 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt der Ort des Mietobjektes als Gerichtsstand. Maßgebend ist deutsches Recht.


§12 Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
  • Der vorliegende Beherbergungsvertrag tritt erst in Kraft, wenn dieser unterzeichnet im Besitz des Vermieters ist und die vereinbarten Zahlungen geleistet worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der Vermieter das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne gegenüber dem Mieter ersatzpflichtig zu werden, anderweitig zu vermieten.
  • Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  • Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.
  • Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.